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ArbG Dresden, 21.11.2013 - 2 Ca 1086/13 |
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Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 21.11.2013 - 2 Ca 1086/13
- LAG Sachsen, 06.06.2014 - 3 Sa 740/13
- BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Befristung - Schriftform
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 21. November 2013 - 2 Ca 1086/13 - wird zurückgewiesen. - LAG Sachsen, 06.06.2014 - 3 Sa 740/13
Anforderungen an die Form einer Befristung
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 21.11.2013 - 2 Ca 1086/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 21.11.2013 - 2 Ca 1086/13 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
Auf die gemäß § 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sowie ausgeführte Berufung des Beklagten ist das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 21.11.2013 - 2 Ca 1086/13 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Sachsen, 20.05.2020 - 9 Sa 398/18
Parallelentscheidung zu LAG Chemnitz 9 Sa 399/18 v. 20.05.2020
Unter dem Az. 2 Ca 1086/13 erhob der Kläger eine Befristungskontrollklage.